Für Praxen5 Min. Lesezeit· 20. Mai 2026

Telemedizin in der Veterinärmedizin: Was erlaubt ist und was nicht

Verfasst vonDr. med. vet. Ulrike Kierstein· Letzte Prüfung:

Die Humanmedizin ist im Bereich Telemedizin seit Jahren weiter — die Veterinärmedizin holt langsam auf. Während Videoberatung und Triage-Sprechstunden grundsätzlich möglich sind, sind Diagnose und Verschreibung berufsrechtlich an die persönliche Untersuchung gebunden. Was Praxen rechtssicher anbieten können.

Der rechtliche Rahmen

Die Berufsordnungen der Landestierärztekammern verlangen für Diagnosestellung und Verschreibung die persönliche Untersuchung des Tieres — der Tierarzt muss das Tier zumindest einmal selbst gesehen haben. Diese Anforderung wurde 2020 in einigen Kammerbezirken im Rahmen der Corona-Diskussion gelockert, ist aber im Grundsatz weiter Standard.

Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung erlaubt Verschreibung nur nach Inaugenscheinnahme. Online-Verschreibung ohne vorherige persönliche Untersuchung ist berufsrechtlich nicht zulässig.

Was rechtssicher möglich ist

  • Telekonsil mit bestehenden Patienten — Folgeberatung nach persönlicher Erstuntersuchung
  • Verlaufskontrolle (z. B. Wundheilung) per Foto oder Video
  • Triage-Beratung: „Soll ich mit meinem Tier kommen oder kann ich warten?" — keine Diagnose, sondern Einschätzung
  • Schulungs- und Aufklärungsgespräche (z. B. Diabetes-Management, Insulin-Spritzen üben)
  • Verhaltensberatung in Folge-Terminen
  • Zweitmeinung für vorgelegte Befunde anderer Tierärzte

Was nicht erlaubt ist

  • Erstdiagnose ohne persönliche Untersuchung — auch nicht „auf Verdacht"
  • Verschreibung von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne vorherige Untersuchung
  • Beurteilung neuer Symptome bei unbekannten Patienten — Triage-Hinweise sind erlaubt, Diagnose nicht
  • Behandlung über Ländergrenzen hinweg: Nur deutsche approbierte Tierärzt:innen dürfen in DE behandeln; ausländische Online-Anbieter ohne deutsche Approbation = berufsrechtlich problematisch

Praktische Modelle für Praxen

1. Video-Folgesprechstunde

Patient war kürzlich in der Praxis, Folgekontrolle (z. B. nach Kastrations-OP, Wundheilung, Augenkontrolle) via Video. Spart Halter den Anfahrtsweg, entlastet die Praxis. Tools: einfache Video-Lösungen wie Doxy.me (HIPAA-konform-ähnliche Plattformen), eRezept-fähige Praxis-Software.

2. Triage über Telefon oder Chat

Im Notdienstring eingebunden: zentrale Hotline schätzt ein, ob Vorstellung nötig ist oder ob die Sache bis Werktag warten kann. Das reduziert Fehlanrufe und gibt Hilfesuchenden Orientierung.

3. KI-gestützte Vor-Triage

Online-Assistenten wie die Tina-Notfallassistentin auf Tiernotdienst.de übernehmen die erste Einschätzung – ohne Diagnose. Sie sortieren nach Dringlichkeit und vermitteln zur passenden Praxis.

4. Hybrid: Telemedizin + Hausbesuch

Mobile Tierärzte können Hausbesuche per Video-Voranamnese vorbereiten — der Halter zeigt das Tier im Video, der Arzt kommt mit passenden Werkzeugen und Medikamenten. Effizienter Workflow für Großtier-Praxen.

Abrechnung

Telemedizinische Leistungen sind in der GOT 2022 nicht explizit gelistet, fallen aber unter „Beratung" oder „Konsultation". Die Beratung kann nach 1- bis 3-fachem Satz abgerechnet werden. Wegegeld entfällt natürlich. Für reine AI-Chatbot-Vorab-Triage darf nicht abgerechnet werden, wenn keine tierärztliche Leistung dahintersteht.

Häufige Fragen

Bei akuten neuen Symptomen nein – das verlangt eine Untersuchung. Bei einer bekannten chronischen Erkrankung mit etablierter Therapie (z. B. Antiepileptikum bei diagnostiziertem Epileptiker) kann eine Folgeverordnung nach kurzem Telekonsil vertretbar sein. Mit der zuständigen Kammer im Zweifel klären.

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