GOT 2022 Abrechnungs-Cheatsheet: Notdienstgebühr, Gebührensätze, häufige Fehler
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 14. November 2022 hat die Abrechnung in Tierarztpraxen grundlegend verändert. Höhere Sätze, Pflicht-Notdienstgebühr, neue Mindestsätze – und damit auch neue Fehlerquellen. Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Abrechnungspunkte für die tägliche Praxis.
Die Satz-Logik
Die GOT definiert einen Einfachsatz für jede Leistungsposition. Daraus ergeben sich die zulässigen Bandbreiten:
- Regelsprechzeit: 1-facher bis 3-facher Satz – nach billigem Ermessen, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand
- Notdienst (außerhalb regulärer Sprechzeiten): 2-facher bis 4-facher Satz – Mindestsatz im Notdienst ist der 2-fache!
- Unterschreitung verboten: GOT ist Mindestrecht — Rabatte unter dem 1-fachen Satz sind berufsrechtlich unzulässig
Notdienstgebühr — 50 € netto, immer
Seit GOT 2022 verpflichtend: Notdienstgebühr von 50 € netto (= 59,50 € brutto bei 19 % USt) bei jeder Inanspruchnahme außerhalb der Sprechzeiten. Definition:
- Montag bis Freitag 18:00 bis 8:00 Uhr
- Samstag ab 12:00 Uhr
- Sonntag ganztägig
- Gesetzliche Feiertage ganztägig
Auslagen und Wegegeld
- Wegegeld bei Hausbesuch / Fahrt zum Tier: pauschal 3,50 € pro angefangenen Kilometer (Hin- und Rückweg)
- Verbrauchsmaterial mit Einkaufspreis + 25 % Aufschlag
- Medikamente nach Apothekenverkaufspreis oder GOT-Satz, je nachdem
- Labor extern: tatsächliche Kosten + 25 % Verwaltungsaufschlag
Mehrwertsteuer
19 % auf alle tierärztlichen Leistungen (volle USt-Pflicht). Auch die Notdienstgebühr wird brutto in Rechnung gestellt: 50 € + 19 % = 59,50 €. Tierhalter haben kein Vorsteuerabzugsrecht – die MwSt ist also vollständig Endkundenbelastung.
Beispielrechnung Notdienst, Hund mit Magendrehungsverdacht
| Position | Satz | Betrag netto |
|---|---|---|
| Notdienstgebühr | fest | 50,00 € |
| Eingehende Untersuchung | 3-fach | 70,86 € |
| Röntgen Abdomen 2 Ebenen | 3-fach | 105,03 € |
| Infusion + Material | lt. Position | ~80,00 € |
| Sedierung + Schmerzmittel | 3-fach + Material | ~60,00 € |
| Summe netto | ~365,89 € | |
| MwSt 19 % | ~69,52 € | |
| Brutto | ~435 € |
Häufige Abrechnungsfehler
- Unter dem 1-fachen Satz abrechnen (z. B. „Stammkunden-Rabatt") – berufsrechtswidrig
- Notdienstgebühr vergessen, vor allem am späten Samstag oder bei Hausbesuchen
- Im Notdienst nur 1-fachen Satz nehmen — der Mindestsatz im Notdienst ist der 2-fache
- Wegegeld einseitig berechnen — pro Fahrt zählt Hin- UND Rückweg
- Material ohne Aufschlag berechnen — die 25 % sind GOT-konform und nötig zur Deckung des Aufwands
- Bei Anwendung des 4-fachen Satzes keine Begründung dokumentieren — bei späterer Prüfung Risiko
Berufsrechtliche Vorgaben
Die Berufsordnungen der Landestierärztekammern verpflichten zur GOT-konformen Abrechnung. Unterschreitungen können berufsrechtliche Verfahren mit Verwarnungen, Bußgeldern oder Berufsverboten nach sich ziehen. Die Notdienstgebühr ist nicht verhandelbar – Halter haben keinen Verzichts-Anspruch.
Häufige Fragen
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