Für Praxen5 Min. Lesezeit· 20. Mai 2026

GOT 2022 Abrechnungs-Cheatsheet: Notdienstgebühr, Gebührensätze, häufige Fehler

Verfasst vonDr. med. vet. Ulrike Kierstein· Letzte Prüfung:

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 14. November 2022 hat die Abrechnung in Tierarztpraxen grundlegend verändert. Höhere Sätze, Pflicht-Notdienstgebühr, neue Mindestsätze – und damit auch neue Fehlerquellen. Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Abrechnungspunkte für die tägliche Praxis.

Die Satz-Logik

Die GOT definiert einen Einfachsatz für jede Leistungsposition. Daraus ergeben sich die zulässigen Bandbreiten:

  • Regelsprechzeit: 1-facher bis 3-facher Satz – nach billigem Ermessen, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand
  • Notdienst (außerhalb regulärer Sprechzeiten): 2-facher bis 4-facher Satz – Mindestsatz im Notdienst ist der 2-fache!
  • Unterschreitung verboten: GOT ist Mindestrecht — Rabatte unter dem 1-fachen Satz sind berufsrechtlich unzulässig

Notdienstgebühr — 50 € netto, immer

Seit GOT 2022 verpflichtend: Notdienstgebühr von 50 € netto (= 59,50 € brutto bei 19 % USt) bei jeder Inanspruchnahme außerhalb der Sprechzeiten. Definition:

  • Montag bis Freitag 18:00 bis 8:00 Uhr
  • Samstag ab 12:00 Uhr
  • Sonntag ganztägig
  • Gesetzliche Feiertage ganztägig

Auslagen und Wegegeld

  • Wegegeld bei Hausbesuch / Fahrt zum Tier: pauschal 3,50 € pro angefangenen Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • Verbrauchsmaterial mit Einkaufspreis + 25 % Aufschlag
  • Medikamente nach Apothekenverkaufspreis oder GOT-Satz, je nachdem
  • Labor extern: tatsächliche Kosten + 25 % Verwaltungsaufschlag

Mehrwertsteuer

19 % auf alle tierärztlichen Leistungen (volle USt-Pflicht). Auch die Notdienstgebühr wird brutto in Rechnung gestellt: 50 € + 19 % = 59,50 €. Tierhalter haben kein Vorsteuerabzugsrecht – die MwSt ist also vollständig Endkundenbelastung.

Beispielrechnung Notdienst, Hund mit Magendrehungsverdacht

PositionSatzBetrag netto
Notdienstgebührfest50,00 €
Eingehende Untersuchung3-fach70,86 €
Röntgen Abdomen 2 Ebenen3-fach105,03 €
Infusion + Materiallt. Position~80,00 €
Sedierung + Schmerzmittel3-fach + Material~60,00 €
Summe netto~365,89 €
MwSt 19 %~69,52 €
Brutto~435 €

Häufige Abrechnungsfehler

  • Unter dem 1-fachen Satz abrechnen (z. B. „Stammkunden-Rabatt") – berufsrechtswidrig
  • Notdienstgebühr vergessen, vor allem am späten Samstag oder bei Hausbesuchen
  • Im Notdienst nur 1-fachen Satz nehmen — der Mindestsatz im Notdienst ist der 2-fache
  • Wegegeld einseitig berechnen — pro Fahrt zählt Hin- UND Rückweg
  • Material ohne Aufschlag berechnen — die 25 % sind GOT-konform und nötig zur Deckung des Aufwands
  • Bei Anwendung des 4-fachen Satzes keine Begründung dokumentieren — bei späterer Prüfung Risiko

Berufsrechtliche Vorgaben

Die Berufsordnungen der Landestierärztekammern verpflichten zur GOT-konformen Abrechnung. Unterschreitungen können berufsrechtliche Verfahren mit Verwarnungen, Bußgeldern oder Berufsverboten nach sich ziehen. Die Notdienstgebühr ist nicht verhandelbar – Halter haben keinen Verzichts-Anspruch.

Häufige Fragen

Nein. Die Notdienstgebühr ist berufsrechtlich verbindlich. Möchten Sie einem Halter entgegenkommen, können Sie eine Ratenzahlung anbieten oder den Behandlungs-Satz im 2-fachen statt 3-fachen halten – die Notdienstgebühr selbst bleibt.

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