Für Praxen5 Min. Lesezeit· 20. Mai 2026

Tierarztpraxis als Tierklinik anerkennen lassen: Anforderungen und Prozess

Verfasst vonDr. med. vet. Ulrike Kierstein· Letzte Prüfung:

Eine Praxis darf sich in Deutschland nur dann als „Tierklinik" bezeichnen, wenn die zuständige Landestierärztekammer das genehmigt hat. Hinter der Anerkennung stehen klare Anforderungen an Ausstattung, Personal und Erreichbarkeit. Für viele Praxen ist die Anerkennung ein strategischer Schritt — mit erheblichen Investitionen.

Warum die Anerkennung — und warum nicht?

Pro

  • Marketing-Vorteil: „Tierklinik" wirkt vertrauenswürdiger
  • Überweisungsstrom: Andere Praxen verweisen Schwerfälle gezielt an Kliniken
  • Höhere Auslastung durch 24/7-Betrieb
  • Möglichkeit, Fachtierärzt:innen zu beschäftigen
  • Differenzierung gegenüber Stadt-Konkurrenz

Contra

  • Hohe Investitionen: OP-Saal, Bildgebung, Personal
  • 24/7-Betrieb ist anspruchsvoll
  • Höhere laufende Kosten (mehr Personal, mehr Wartung)
  • Berufsrechtlich verpflichtende Standards dauerhaft einhalten
  • Compliance-Aufwand (Dokumentation, Audits)

Die Anforderungen im Detail

Die genauen Anforderungen werden von der jeweiligen Landestierärztekammer in den Berufsordnungen festgelegt. Im Kern bundesweit ähnlich:

1. Räumlichkeiten

  • OP-Saal nach Hygienestandards: getrennter, aseptischer Eingriffsraum
  • Vorbereitungsraum für OPs
  • Stationäre Aufnahme: getrennte Käfige/Boxen für Hund, Katze, Heimtiere
  • Isolierbereich für infektiöse Patienten
  • Untersuchungsräume: mind. 2 für getrennten Patientenstrom
  • Labor-Bereich
  • Bildgebungsraum: Röntgen, ggf. Ultraschall
  • Personalbereich mit Übernachtungsmöglichkeit für Notdienst

2. Geräte und Diagnostik

  • Inhalations-Narkose-Gerät mit Monitoring
  • EKG, Pulsoximeter, Kapnograph
  • Beatmungsgerät
  • Defibrillator
  • Röntgen (digital empfohlen)
  • Ultraschall
  • Labor-Grundausstattung: Hämatologie, klinische Chemie
  • Optional je nach Größe: CT/MRT, Endoskopie, Linearbeschleuniger

3. Personal

  • Mehrere approbierte Tierärzt:innen (typisch ≥ 3 Vollzeit)
  • 24/7-Erreichbarkeit: Dienstpläne, Bereitschaft, oder ständige Anwesenheit
  • Tierärztliches Hilfspersonal: ausreichende Zahl von TMFA (Tiermedizinische Fachangestellte)
  • Fachtierarzt-Qualifikation: zumindest eine Person mit Fachtierarzt-Titel (oft empfohlen)

4. Hygiene und Dokumentation

  • Schriftliches Hygienekonzept
  • Dokumentierte Reinigungs- und Sterilisationsprozesse
  • Notfallpläne (Stromausfall, Brand, Tierausbruch)
  • Patientenakten digital oder gut sortiert auf Papier
  • Mitarbeiter-Schulungsdokumentation

Der Anerkennungsprozess

  1. Vorprüfung intern: Anforderungs-Checkliste durchgehen, Lücken identifizieren
  2. Investitionsplan: Was muss angeschafft/umgebaut werden — typisch 100.000–500.000 € je nach Ausgangslage
  3. Antrag bei der Landestierärztekammer: mit detaillierter Beschreibung, Geräteliste, Personalstruktur
  4. Vor-Ort-Begehung durch Kammer-Vertreter
  5. Auflagen (häufig): kleinere Nachbesserungen, dokumentierte 6–12 Wochen Frist
  6. Anerkennung mit Bescheid und Eintrag in die Kammer-Liste
  7. Re-Audit: typisch alle 3–5 Jahre

Wirtschaftliche Auswirkungen

  • Investitionen: meist 100.000–500.000 € je nach Status quo
  • Personalkosten: 2–3 zusätzliche Vollzeit-Stellen für 24/7-Betrieb
  • Energie- und Materialkosten deutlich höher
  • Umsatzpotenzial: höhere Auslastung, Überweisungsgeschäft, GOT-Sätze im Notdienst
  • Break-even typischerweise nach 2–4 Jahren bei guter Auslastung

Häufige Fragen

Nein, CT/MRT ist nicht Pflicht für die Grundanerkennung. Für die Bezeichnung „Tierklinik mit erweiterten Spezial-Disziplinen" (z. B. „Tier-Spezialklinik") gelten höhere Anforderungen.

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